Beim Datenschutz geht es darum, alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare (lebende) natürliche Person beziehen, zu schützen – unter anderem Namen, Geburtsdaten, Fotos, Videoaufnahmen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Weitere Angaben, wie z. B. IP-Adressen und Inhalte von Mitteilungen, die sich auf Endnutzer von Kommunikationsdiensten beziehen oder von ihnen zur Verfügung gestellt werden, gelten ebenfalls als personenbezogene Daten.
Der Begriff des Datenschutzes hat seinen Ursprung im Recht auf Privatsphäre, und beide sind wichtige Instrumente zur Wahrung und Förderung grundlegender Werte und Rechte und zur Ausübung anderer Rechte und Freiheiten – beispielsweise der Rede- und Versammlungsfreiheit.
Der Datenschutz hat genaue Ziele zur Gewährleistung einer Verarbeitung personenbezogener Daten (Sammlung, Nutzung, Speicherung) durch den öffentlichen wie den privaten Sektor nach Treu und Glauben.
In der EU ist die Menschenwürde als absolutes Grundrecht anerkannt. In dieser Auffassung der Würde des Menschen spielt die Privatsphäre oder das Recht auf ein Privatleben, das Recht auf Eigenständigkeit und Kontrolle über Informationen über die eigene Person, das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, eine entscheidende Rolle. Privatsphäre ist nicht nur ein Recht der einzelnen Bürgerinnen und Bürger, sondern auch ein gesellschaftlicher Wert.
In anderen Teilen der Welt, z. B. in den USA, wird die Privatsphäre in hohem Maße als Element der Freiheit gesehen, als Recht auf Freiheit von staatlichen Eingriffen. Dieser Unterschied zwischen Europa und anderen Teilen der Welt ist jedoch relativ, denn auch in Europa ist dies ein Element der Privatsphäre.
© Europäischer Datenschutzbeauftragter