Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis?
Unter „verarbeiten“ versteht die DSGVO praktisch jeglichen Kontakt mit den Daten. Das heißt speichern, ändern, weitergeben, ordnen, anpassen, löschen, oder sonst irgendwie verwenden.
Zwecke der Verarbeitung, Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. b DS-GVO
Je Beschreibung einer Verarbeitungstätigkeit ist der Verarbeitungszweck zu dokumentieren, z. B.:
Für jede Verarbeitung sind vorher die Zwecke festzulegen. Die Zwecke müssen eindeutig und so aussagekräftig sein, dass die Aufsichtsbehörde die Angemessenheit der getroffenen Schutzmaßnahmen und die Zulässigkeit der Verarbeitung vorläufig einschätzen kann.
© Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht