In einer vernetzten Welt sind Daten ein zentrales Gut. Doch nicht alle Schutzmaßnahmen zielen auf dasselbe ab. Datenschutz und Informationssicherheit werden oft verwechselt, unterscheiden sich jedoch in Zweck und Anwendung. Hier ein kurzer Überblick: Datenschutz Schützt personenbezogene Daten vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff. Ziel ist es, die Privatsphäre von Menschen zu wahren. Grundlage ist vor allem die DSGVO, die klare Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgibt. Informationssicherheit Zielt auf den Schutz aller Informationen, ob personenbezogen oder nicht, vor Risiken wie Verlust, Manipulation oder unautorisiertem Zugriff. Grundlage sind internationale Standards wie ISO 27001 oder der BSI IT-Grundschutz. Unterschied auf den Punkt gebracht: Datenschutz = Schutz von Personen Informationssicherheit = Schutz von Informationen Beide Konzepte ergänzen sich zusammen sorgen sie für Vertrauen, Sicherheit und Compliance in Unternehmen und Organisationen.

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Am 14. Januar 2025 hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil, Fallnummer IX R 25/22, einen wichtigen Grundsatz in der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung bestätigt. Die Behörde darf den Anspruch auf Auskunft nach Artikel 15 der DSGVO nicht allein mit dem Hinweis auf einen unverhältnismäßigen Aufwand zur Datenzusammenstellung ablehnen. Dieser Entscheid stärkt das Auskunftsrecht der betroffenen Personen und wirkt sich nachhaltig auf Behörden und Unternehmen aus.

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