Am 14. Januar 2025 hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil, Fallnummer IX R 25/22, einen wichtigen Grundsatz in der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung bestätigt. Die Behörde darf den Anspruch auf Auskunft nach Artikel 15 der DSGVO nicht allein mit dem Hinweis auf einen unverhältnismäßigen Aufwand zur Datenzusammenstellung ablehnen. Dieser Entscheid stärkt das Auskunftsrecht der betroffenen Personen und wirkt sich nachhaltig auf Behörden und Unternehmen aus.
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