Rekordstrafe für Facebook-Eigentümer Meta : 1,3 Milliarden Dollar und Aussetzung der EU-US-Datenübermittlung verhängt -AmicusData

Meta hat eine Strafe von 1,3 Milliarden US-Dollar erhalten, weil es gegen Artikel 46 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verstoßen hat. Der Verstoß bezieht sich auf die Übermittlung personenbezogener Daten von der Europäischen Union (EU)/Europäischen Wirtschaftsraum (EEA) in die USA.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem früheren Urteil, der Rechtssache Datenschutzbeauftragter gegen Facebook Ireland Limited und Maximillian Schrems, festgestellt, dass die bisherigen Mechanismen zum transatlantischen Datenaustausch, insbesondere das sogenannte "Safe Harbor"-Abkommen, die Datenschutzrechte der EU-Bürger nicht ausreichend schützen. Als Reaktion auf dieses Urteil wurden aktualisierte Standardvertragsklauseln (SCCs) von der Europäischen Kommission im Jahr 2021 eingeführt, um den rechtmäßigen Datentransfer in Drittländer zu ermöglichen.

Meta Ireland, eine Tochtergesellschaft von Meta, hat jedoch trotz der neuen SCCs weiterhin personenbezogene Daten von der EU/EEA* in die USA übertragen. Die irischen Aufsichtsbehörden, vertreten durch die Datenschutzkommission (DPC), haben festgestellt, dass diese Datenübermittlungen den Risiken für die Grundrechte und Freiheiten der betroffenen Personen nicht ausreichend entgegenwirken. Obwohl Meta Ireland die SCCs angewendet hat, waren diese Maßnahmen nach Ansicht der DPC nicht ausreichend, um den Schutz der Daten gemäß den Vorgaben des EuGH-Urteils zu gewährleisten.

Aufgrund dieses Verstoßes gegen die DS-GVO hat die DPC eine Rekordstrafe von 1,3 Milliarden US-Dollar gegen Meta verhängt. Die Strafe soll einerseits als Sanktion dienen, um den Verstoß zu ahnden, und andererseits als abschreckendes Beispiel für andere Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.



*EU-LänderDie EU-Länder sind:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

*Länder der EU und des EWRDie Europäische Union (EU) ist eine wirtschaftliche und politische Union von 27 Ländern. Sie verfügt über einen Binnenmarkt, der den freien Verkehr von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Personen zwischen den Mitgliedsstaaten ermöglicht.


Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR)

zum EWR gehören neben den EU-Ländern auch Island, Liechtenstein und Norwegen. Er ermöglicht es ihnen, am EU-Binnenmarkt teilzunehmen.
Die Schweiz ist weder Mitglied der EU noch des EWR, aber sie ist Teil des Binnenmarktes. Das bedeutet, dass Schweizer Staatsangehörige die gleichen Rechte haben, im Vereinigten Königreich zu leben und zu arbeiten, wie andere EWR-Bürger.